Erweist sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in aller Regel Lohn – mitunter für mehrere Monate oder schlimmstenfalls Jahre – nachzahlen, ohne dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber eine Arbeitsleistung erbracht hatte.