Sei es Telegram, WhatsApp oder Signal – Chatgruppen sind beliebt, vor allem auch unter Arbeitskollegen. Neben Katzenbildern und Urlaubsfotos kommt es leider oft auch zu beleidigenden bis menschenverachtenden Äußerungen über andere Arbeitskollegen oder Vorgesetzte. Das gefährdet nicht nur den Betriebsfrieden, sondern kann bei Bekanntwerden auch zu massiven Reputationsverlusten für den Arbeitgeber führen.
 
Kürzlich hat sich das Bundesarbeitsgericht erstmals grundlegend mit der Frage beschäftigt, ob derartige Äußerungen in Chatgruppen eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen können. Die Entscheidung und die daraus für die Personalpraxis abzuleitenden Grundsätze möchten wir Ihnen im nächsten Kurzwebinar am

Freitag, dem 01.03.2024, von 11:00 bis 11:30 Uhr

vorstellen. Zudem werden wir auf in diesem Zusammenhang geltende Do´s and Dont´s eingehen. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.

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