Kartellrecht
Das Kartell- und Fusionskontrollrecht gewinnt in allen Bereichen des nationalen und internationalen Wirtschaftslebens zunehmend an Bedeutung.
Insbesondere bei M&A-Transaktionen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen werden die entsprechenden kartellrechtlichen Aspekte bereits bei der rechtlichen Konzeption berücksichtigt. Unternehmenszusammenschlüsse prüfen wir mit Blick auf ihre Anmeldepflicht wie auch die Chancen der kartellrechtlichen Freigabe. Im Rahmen von Fusionskontrollverfahren vertreten wir in enger Zusammenarbeit mit unseren M&A- und Kartellrechtsteams gemeinsam die Interessen unserer Mandantschaft vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden.
Weiterer Schwerpunkt bildet das Vertriebskartellrecht im sog. Vertikalverhältnis zwischen Lieferanten und Abnehmer/Händler und die Verteidigung unserer Mandantschaft in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren vor dem Bundeskartellamt und den zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte.