Insolvenzrecht
Die Beratung von Unternehmen, Mitgliedern der Geschäftsführung und potenziellen Gläubigern bei drohenden Insolvenzen oder Insolvenzfällen gehört ebenfalls zu den traditionellen Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei.
Das aktuelle Insolvenzrecht kann die Basis für die Sanierung von Unternehmen sein. Wir beraten in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Sollte es zu Auseinandersetzungen mit der Person des Insolvenzverwalters kommen, dann gehört es zu unseren Aufgaben, Gläubiger und Mitglieder der Geschäftsführung in Anfechtungs- und Haftungsprozessen zu vertreten.