Immobilienrecht und gewerbliches Mietrecht
Auf dem Gebiet des Immobilienrechts haben wir durch die langjährige Betreuung von Unternehmen, die im Bereich der Akquisition, Entwicklung und Vermarktung von Immobilien tätig sind, sowie durch unsere anwaltliche Beratungstätigkeit für Family Offices ein besonderes Know-How entwickelt.
Wir führen vor dem Erwerb größerer Immobilien oder Immobilienportfolios eine Due Diligence durch und entwerfen und verhandeln die für den Erwerb oder Verkauf erforderlichen Verträge. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Transaktion im Wege eines Asset Deals oder eines Share Deals abgewickelt wird.
Aufgrund unserer ständigen Tätigkeit im Immobilienrecht haben wir im Bereich des gewerblichen Mietrechts eine besondere Kompetenz erworben, die die Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Beratung im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung umfasst. Ebenso begleiten wir außergerichtliche wie gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich.