Erbrecht
Wir beraten umfassend in allen Fragen der Vermögensnachfolge.
Dies schließt sowohl lebzeitige Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als auch die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ein. Besonders kompetent sind wir in Fragen der Unternehmensnachfolge, bei der wir aufgrund unserer Expertise im Gesellschaftsrecht auch sämtliche damit zusammenhängende Aspekte berücksichtigen. Ferner besitzen wir erhebliche Erfahrungen im Bereich der Testamentsvollstreckung.
Darüber hinaus beraten wir Angehörige, Erben und Vermächtnisnehmer nach Eintritt des Erbfalls im Rahmen der Nachlassabwicklung. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen unterstützen und beraten wir unsere Mandantschaft zunächst mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Sollte eine solche nicht in Betracht kommen oder scheitern, sind wir selbstverständlich auch bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht an der Seite unserer Mandantschaft, z.B. bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.