Dienstvertragsrecht, Organhaftung
Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung von Dienstverträgen und im Zusammenhang mit Exit-Lösungen.
Ebenso bauen Vorstände, Mitglieder der Geschäftsführung und andere Führungskräfte auf unseren Rat, wenn es um ihre individuelle Rolle im Unternehmen geht – von der Vertragsgestaltung über die Vermeidung persönlicher Haftung bis hin zur Vertretung in arbeits- oder zivilgerichtlichen Prozessen.
Darüber hinaus sind wir mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Organe befasst.