Thorsten Schäckel berät bundesweit Unternehmen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung konzern- und unternehmensweiter Umstrukturierungen und Organisationsänderungen, einschließlich Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Darüber hinaus berät Thorsten Schäckel in allen typischen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungsstrukturen und Themen der modernen digitalen Arbeitswelt). Seine Tätigkeit umfasst die bundesweite Vertretung in Einigungsstellen sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Thorsten Schäckel hat Rechtswissenschaften in Münster studiert und das juristische Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm absolviert. Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1997 hat Thorsten Schäckel im Jahr 2000 die Promotion an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster abgeschlossen; die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erwarb er im Jahr 2002.
Thorsten Schäckel spricht fließend Englisch.
Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.