Zum 02.07.2023 tritt das sog. „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) in Kraft, das auf der EU-Whistleblower-Richtlinie beruht. Das Gesetz dient dem besseren Schutz hinweisgebender Personen (sog. Whistleblower). Die gesetzgebenden Organe gehen davon aus, dass Beschäftigte in Unternehmen und Behörden Missstände als Erstes wahrnehmen und ihre Hinweise dazu dienen können, Rechtsverstöße aufzudecken und zu untersuchen, zu verfolgen und zu unterbinden.